Die Teillegalisierung von Cannabis sorgt aktuell für eine Menge an Arbeit für die Justiz. Allein die Staatsanwaltschaft Detmold muss bis Montag tausende alte Urteile darauf überprüfen, ob die neuen Regelungen hier schon angewendet werden müssen.
Problem ist, dass die abgemilderten Vorschriften auch rückwirkend gelten. Juristen sprechen von Fällen, die noch "wirksam" sind. Das meint zum Beispiel, wenn jemand wegen eines Cannabis-Delikts noch unter Bewährung steht, im Gefängnis sitzt oder per Haftbefehl gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft muss nun hunderte bis tausende Urteile überprüfen, ob die Betroffenen möglicherweise nach dem neuen Stand milder bestraft werden müssen. Dies sei nur durch Überstunden pünktlich zu schaffen, heißt es aus der Staatsanwaltschaft auf Radio Lippe-Nachfrage.
Die Frage nach einer Bewertung der neuen Rechtslage wollte man nicht beantworten. Die Teillegalisierung von Cannabis bedeutet unter anderem, dass Erwachsene 25 Gramm der Droge kaufen und bei sich haben dürfen. Die Regelung tritt kommenden Montag in Kraft. Ziel ist eigentlich auch, die Justiz zu entlasten.
Die Gewerkschaft der Polizei in Lippe schaut kritisch auf die Cannabis-Legalisierung am Montag. Im Radio Lippe-Interview hat ein Sprecher der Gewerkschaft Zweifel an der Umsetzbarkeit des neuen Gesetzes geäußert.
Konkret seien Arbeitsabläufe ungeklärt, darüber hinaus fehle es an Ausstattung. Wie soll ein Polizist ohne Waage die mitgeführten Cannabis-Mengen kontrollieren? Wo kriegen Konsumenten Cannabis her, wenn es keine legalen Beschaffungswege gibt? Es gibt viele Fragen im Zusammenhang mit der Legalisierung, auf die die lippische Polizei aus Sicht der Gewerkschaft nicht gut vorbereitet ist.
Es fehlten Leitlinien und Handlungsstrategien, die überregional erarbeitet werden, aber noch nicht vorliegen. Mit der Kritik folgt die lippische Kreisgruppe dem Landesverband der Gewerkschaft der Polizei. Auch Polizeichef und NRW-Innenminister Herbert Reul hat mehrfach öffentlich seine Bedenken zur Legalisierung geäußert.