Handwerker sind nicht von der 15-Kilometer-Regel betroffen.
In OWL gilt ja in einigen Hotspot-Kreisen die Regel, dass sich die Bewohner ohne triftigen Grund nicht weiter als 15 Kilometer von ihren Wohnorten entfernen dürfen. Offenbar gab es dazu einige Nachfragen bei der Handwerkskammer OWL und die fühlte sich deshalb genötigt, jetzt noch mal klarzustellen, dass die 15-Kilometer-Regel nur für das Privat- und nicht für das Berufsleben gilt. Auch die Eins-Plus-Regel, also nur eine Person aus einem weiteren Haushalt darf eine Wohnung betreten, gelte für das Arbeitsleben nicht.
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