Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster sollen der Kreis Lippe und die Jugendämter für die U3-Kinderbetreuung zusätzliche 15 Millionen Euro bekommen. Das schreibt die lippische SPD in einer Pressemitteilung. Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Land NRW die Städte und Kreise für die finanzielle Mehrbelastung, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht, entschädigen muss.