Im Regierungsbezirk Detmold werden 10 Hauptschulen keine 5. Klasse bilden. Das Oberveraltungsgericht in Münster lässt keine Ausnahmen zu. Wenn nicht mindestens 18 Schüler für einen Jahrgang angemeldet werden, kommt dieser nicht zustande, dass hat das Oberverwaltungsgericht Münster nach einem Antrag der Stadt Enger festgestellt. Dort wollte man Ausnahmsweise eine Eingansklasse mit 15 Schülern bilden. Das Gericht verweist in seinem Urteil darauf, dass eine Ausnahme nach den schulrechtlichen Vorschriften nicht vorgesehen sei. Solche Ausnahmen gefährdeten die Lehrerversorgung und damit die Unterrichtsqualität.