Ab sofort (01.03.2020) gilt das neue Gesetz zur Masernimpflicht. Damit sollen vor allem Menschen, die sich täglich in größeren Einrichtungen aufhalten, vor einer Maserninfektion geschützt werden.
Nicht nur Kinder – auch Erwachsene, die zum Beispiel in Kitas oder in Gesundheitsberufen arbeiten, MÜSSEN gegen Masern geimpft sein. Der Impfnachweis muss bis spätestens Sommer nächsten Jahres beim Arbeitgeber oder beim Kreisgesundheitsamt eingereicht werden. Wer unsicher ist, ob er geimpft ist, dem rät das Gesundheitsministerium, die Impfung nachzuholen. Auch Schulkinder unterliegen der Masernimpfpflicht. Hier gilt allerdings: Schulpflicht vor Impflicht. Sie können nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Eltern, die sich weigern, ihre Schulkinder impfen zu lassen, müssen allerdings mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro rechnen.