Ein in Lippe abgestürzter Hobbypilot muss 3.600 Euro Geldstrafe zahlen. Der 68jährige hatte den Absturz seines Ultraleichtflugzeugs im Oktober vergangenen Jahres durch die eigene Leichtsinnigkeit verursacht, urteilte das Detmolder Landgericht. Der Mindener war in der Nähe des Oerlinghauser Flugplatzes abgestürzt und konnte sich danach zusammen mit seiner Frau selbst leicht verletzt aus dem Flugzeugwrack befreien. Vorher hatte der Pilot allerdings grob pflichtwidrig gehandelt. Sein Flugzeug war nicht für Flüge in der Dunkelheit ausgelegt. Trotzdem startete er nach einem Zwischenstopp im niedersächsischen Damme nach Sonnenuntergang in Richtung Oerlinghausen, wo er in ein Waldstück stürzte.