Auch ein Abiturjahrgang ist aus Juristensicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und haftet für Verträge. Das hat das Landgericht Detmold im Fall eines Detmolder Abschlussjahrgangs festgestellt. Dieser hatte für eine Abi-Feier eine Band engagiert aber später wieder abgesagt. Es hatte sich laut Gericht herausgestellt, dass es in der Vergangenheit juristischen Ärger zwischen der Schule und einem Bandmitglied gegeben hatte. Die Band klagte ihre Gage ein und scheiterte zunächst damit. Die erste Instanz war der Ansicht, dass ein Abijahrgang nicht verklagt werden kann, weil er keine GbR darstellt. Das Landgericht sah den Fall anders. Der Jahrgang muss aber nur 90 Euro zahlen, weil die Band keinen höheren Ausfallschaden nachweisen konnte.