Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau aus Augustdorf vor zwei Jahren bleibt es für den Angeklagten bei achteinhalb Jahren Haft. Im mittlerweile dritten Prozess in der Sache, entschieden die Richter in Bielefeld auf Totschlag in einem vermindert schweren Fall. Zwei Urteile aus Detmold sind vorher vom Bundesgerichtshof einkassiert worden. Kurios dabei: zuletzt hatten die Detmolder Richter nach Meinung aus Karlsruhe zwar die Schuldfähigkeit nicht ausreichend geprüft – das Urteil war aber das Gleiche: Achteinhalb Jahre Haft.