Der ADAC Ostwestfalen-Lippe findet die BGH-Entscheidung zu Dashcams in Autos grundsätzlich gut. Die Geräte sind in Deutschland aktuell noch eine Randerscheinung. Weil hierzulande relativ wenige Unfallhergänge unklar bleiben, hält der Club die Kameras aber insgesamt für nicht zwingend notwendig.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Aufnahmen aus den Minikameras auf dem Armaturenbrett bei Unfallprozessen als Beweismittel benutzt werden dürfen. Gleichzeitig bleibt es aber dabei, dass die Kameras aus Datenschutzgründen nicht dauerhaft laufen dürfen. ADAC OWL-Sprecher Ralf Collatz ist dafür, eine bestimmte Laufzeit vorzugeben, nach der die Aufnahmen immer wieder überschrieben werden müssen. Er begrüßt, dass der Bundesgerichtshof die Rechtslage jetzt klar gestellt hat. Wer schon eine Dashcam hat, sollte bei Fahrten ins Ausland vorsichtig sein. Dort gelten oft andere Regelungen, so Collatz.