Zwei Bad Salzufler Wohnungseigentümer haben einen kuriosen Rechtsstreit um eine Vogelfutterstation mit einem Vergleich beigelegt. Der Kläger ist Eigentümer einer Erdgeschosswohnung, der Beklagte wohnt in der Wohnung über ihm. Der Eigentümer der Wohnung im 1. Obergeschoss installierte auf seinem Balkon eine Vogelfutterstation und zog damit den Unmut seines Nachbars auf sich. Der argumentierte, dass die Station ungewöhnlich viele Vögel von einem nahen Fischteich anziehe. Durch Vogelkot würden sowohl Gartenmöbel als auch ein Sandkasten im Garten verunreinigt. Das gefährde unter anderem die Gesundheit seines Enkels. Die Streitenden einigten sich auf eine Umsetzung der Futterstation und ein Fütterungsverbot von Mai bis Oktober.