Die Landesregierung soll die Regelungen für die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen korrigieren. Das fordern die lippischen SPD-Landtagsabgeordneten in einer gemeinsamen Erklärung. Sie wünschen sich eine kommunalfreundlichere Ausgestaltung des Gesetzes. Beispielsweise müsste man die Verhältnismäßigkeit einer solchen Prüfung im Einzelfall prüfen. Die CDU hat sich dagegen in einem eigenen Antrag zur landesweiten Durchführungen der Dichtheitsprüfung bekannt. Die Landesregierung hat die Regelungen bereits gelockert. Die Fristen wurden von 2015 bis zum Jahr 2023 verlängert. Nur für die Wasserschutzgebiete gilt weiterhin die alte Frist.