Eine Altenpflegerin aus Bad Salzuflen will ihre Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht akzeptieren. Der Anwalt der Frau hat Revision eingelegt.
Am 12. Juni hatte das Landgericht Detmold die Altenpflegerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie hatte einer 97jährigen Insulin gespritzt, obwohl die Patientin keinen Diabetes hatte. Die Seniorin wäre fast gestorben. Die Pflegerin hatte gerade noch rechtzeitig den Notarzt gerufen. Deshalb blieb ihr eine Verurteilung wegen versuchten Mordes erspart. Laut Westfalen Blatt soll nun der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen.