Nach den Gewaltvorwürfen gegen drei lippische Polizisten kann der Fall jetzt wahrscheinlich zu den Akten. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Der Fall zog sich seit zwei Jahren hin. Eine Frau hatte den Beamten vorgeworfen, sie bei einem Einsatz wegen Ruhestörung übermäßig hart behandelt und auch verletzt zu haben. Die Polizisten bestreiten das. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen sie ein, weil sich keine Anhaltspunkte für ein Fehlveralten der Beamten fanden. Dagegen beschwerte sich die Frau. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ließ daraufhin erneut ermitteln. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Die erneute Beschwerde dagegen wies die Generalstaatsanwaltschaft zurück. Jetzt kann die Frau noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.