Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen fünf Geschwister der ermordeten Detmolder Kurdin Arzu Özmen erhoben. Ihnen wird gemeinschaftliche Geiselnahme vorgeworfen. Zwei Angeschuldigten wird zudem die leichtfertige Verursachung des Todes Arzu Özmens zur Last gelegt. Drei Geschwister sind wegen Mordes angeklagt. Ihnen wird die Tötung aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Dieser Anklagepunkt sei so formuliert, weil das ehrbezogene Tatmotiv in Deutschland besonders verachtenswert erscheint. Die Geschwister sollen die 18jährige Anfang November entführt und ermordet haben, weil sie eine Beziehung zu einem Deutschen hatte.