Die Anmeldungen für die Lagenser Kindergärten sollten bis zum 15. Januar in der jeweiligen Einrichtung vorliegen. Darauf weist die Stadt hin. Nur wenn die Anmeldungen rechtzeitig vorliegen, könnten die Kindergärten in Abstimmung mit dem neuen Kinderbildungsgesetz frühzeitig planen. Entscheidend ist dabei auch, wie viel Fördergeld vom Land NRW für die Lagenser Kindergärten kommt.