Auszubildende in der Gastronomie dürfen beim Weihnachtsgeld nicht zu kurz kommen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Detmold-Paderborn weist deshalb nochmals auf den entsprechenden Anspruch der Azubis hin und bietet Beratung an.
Viele Hotel- und Restaurantchefs drücken sich vor dieser Sonderzahlung, heißt es von der NGG. Das Weihnachtsgeld sei aber kein Geschenk sondern eine rechtlich verbindliche Leistung durch den Arbeitgeber. Azubis sollten ihre November-Abrechnung entsprechend kontrollieren und ggf. die Nachzahlung fordern. Anspruch haben alle Lehrlinge, die in der Gewerkschaft und schon mindestens ein Jahr im Betrieb sind. Für weitere Infos gibt es ein Beratungstelefon: 040-380 13 255