Etwa die Hälfte der Angestellten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Lippe hat kein Weihnachtsgeld bekommen. Das behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Detmold-Paderborn und fordert von den Arbeitgebern die Auszahlung des Geldes.
Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, heißt es von der Gewerkschaft. Vor allem Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr in einem Hotel oder einer Gaststätte arbeiten, haben einen Anspruch auf das Geld. Bis Ende Februar können die Beschäftigten das Geld schriftlich bei ihrem Arbeitgeber einfordern. Danach verfällt der Anspruch.