Um ein im wahrsten Sinne armes Schwein geht es heute am Amtsgericht Blomberg. Ein Viehzüchter soll sich nicht um die Verletzung eines seiner Schweine gekümmert haben.
Der Mann ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Das Schwein hatte einen Nabelbruch erlitten. Laut Gerichtssprecherin hatte sich dadurch eine etwa fußballgroße Auswölbung am Bauch gebildet. Einen Tierarzt habe der Mann nicht verständigt. Die Sache fiel bei der Anlieferung des Tieres zum Schlachthof auf. Es musste noch auf der Rampe getötet werden. Der Angeklagte sieht sich im Recht. Das Tier habe keine Schmerzen gehabt. Einen Strafbefehl über 3.500 Euro Geldstrafe hatte der Mann nicht akzeptiert. Deshalb kommt es heute zum Prozess.