Im Prozess gegen den Vorsitzenden einer Moscheegemeinde lehnt die Staatsanwaltschaft einen Deal für eine Bewährungsstrafe ab. Der Bad Salzufler ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er aus religiösen Motiven mit einem Messer auf einen Gerichtsvollzieher losgegangen sein soll.
Die Tat passierte laut Anklage im Januar, als der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Mannes einen Haftbefehl aus einem Zivilverfahren vollstrecken wollte. Auslöser war demnach, dass er beim Betreten die Wohnung die Schuhe nicht ausziehen wollte. Laut Verteidigung gelten im Islam auch die eigenen vier Wände als Gebetsraum. Der Angeklagte lebt und arbeitet seit Jahrzehnten in Deutschland. Der Prozess läuft mit Hilfe eines Simultanübersetzers. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten auch vor, nach der Tat mit seinem Auto auf den Gerichtsvollzieher zugehalten zu haben, sodass dieser zur Seite springen musste. Die Verteidigung bezweifelt den Hergang.