Für einen Autohändler aus Horn-Bad Meinberg ist ein Geschäft rückwirkend geplatzt. Das hat das Lemgoer Amtsgericht entschieden.
Der Mann hatte einer Autohändlerin aus Mühlheim für 2.600 Euro einen vermeintlichen Audi verkauft. Später stellte die Frau fest, dass es sich nicht um einen Audi handelt, sondern um ein Auto, das aus Audi Neu- und Gebrauchtteilen gebaut wurde. Das Gericht entschied, dass der Autohändler seine Kundin getäuscht hatte. Denn allein die Verwendung von Audi-Teilen machte den Wagen noch lange nicht zu einem Audi. Der Händler muss das Geschäft rückgängig machen.