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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Aus Detmold wird geklagt

Die Eltern einer 15jährigen Schülerin ziehen heute die Stadt Detmold vors Mindener Verwaltungsgericht. Sie fühlen sich bei der Gewährung von Schülerfahrtkosten ungerecht behandelt.

Hintergrund ist, dass die Stadt diese Kosten je nach Sekundarstufe erst ab verschiedenen Entfernungen zur Schule übernimmt. In der Sek. I ist liegt die Grenze bei 3,5 Kilometern, in der Sek II sind es 5,5 Kilometer. Durch die verkürzte Schulzeit auf G8 fällt die klagende 15jährige schon jetzt aus der Grenze für Sek I, während G9-Zehntklässler weiterhin auch die Kosten für den kürzeren Weg erstattet bekommen. Die Klägerin sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.