Die Gemeinde Extertal streicht ihre Zuschüsse zum Mittagessen der Kindertagesstätten, weiterführenden Schulen und der Pestalozzischule. An ihre Stelle tritt das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.
Bezieht eine Familie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, haben die Kinder Anspruch auf den Essenszuschuss. Übrig bleibt ein Eigenanteil von einem Euro pro Tag. Das Geld ist rückwirkend zum 1. Januar zu beantragen. Schüler der Haupt-, Real und Pestalozzischule und Kinder der Extertaler Kitas haben bisher von der Gemeinde bis zu 1,30 Euro pro Mittagessen bekommen. Im vergangenen Haushaltsjahr kostete das die Gemeinde rund 10.500 Euro.