Das Detmolder Landgericht hat heute bekannt gegeben, das der Auschwitz-Prozess wie geplant am Donnerstag beginnen kann. Ein Sachverständiger hatte zuvor noch einmal die Verhandlungsfähigkeit des 94-jährigen Angeklagten untersucht. Geändert hat sich aber nichts mehr – wie auch zuvor wurde dem Angeklagten wieder bescheinigt, dass er pro Tag für 2 Stunden vor Gericht erscheinen kann und somit verhandlungsfähig ist. Nach Zeitungsberichten hatte es dem 94-Jährigen zuletzt zu schaffen gemacht, wie sehr sich Medien und Öffentlichkeit für das Verfahren interessieren. Der ehemalige Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Zum Prozessstart am Donnerstag werden die drei ersten Zeugen vernommen.