Bis Mitte Juli haben Gemeinde und CDU Kalletal Gelegenheit, im Berufungsverfahren zur Klage der Partei gegen eine Neuwahl eine Begründung zu liefern. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster räumte der Berufung allerdings kaum Aussichten ein.
Das Gericht habe festgestellt: Die CDU Kalletal hatte keine Klagebefugnis, um eine Wiederholung der Wahl in Lüdenhausen zu verhindern. Schon das Verwaltungsgericht Minden in erster Instanz habe die Klage abweisen müssen. Der Gerichtssprecher sagte: Wenn der Klage nicht stattgegeben werde, werde die Wahl wiederholt. Denn dann müsse der gültige Ratsbeschluss ausgeführt werden. Und der sagt: In Lüdenhausen geht es erneut an die Wahlurnen.