In Augustdorf soll sich künftig ein Zwischenzähler für den Wasserverbrauch im Garten lohnen. Die Gemeindewerke planen eine Bagatellgrenze bei der Gebührenabrechnung zu kippen und folgen damit dem Gesetzgeber. Bisher gilt die Rechnung: Der Frischwasserverbrauch entspricht der Abwassermenge. Das im Garten verwendete Wasser landet aber nicht im Abwasser, so das Oberverwaltungsgericht in Münster. Bisher war eine Differenzierung erst ab einem Verbrauch von mehr als 15 Kubikmetern möglich – für viele Augustdorfer hat sich deshalb ein Zwischenzähler bisher nicht gelohnt. Diese Bagatellgrenze soll rückwirkend zum Jahresanfang entfallen. Das im Garten verbrauchte Wasser wird dann beim Ablesen vom Hauptzähler abgezogen.