Wer vom Arbeitslosengeld I auf Hartz IV fällt, kann nur noch bis Ende Januar einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Detmold hin. Hintergrund sei, dass es seit Anfang 2011 keinen so genannten Übergangszuschlag mehr gibt. Die Verbraucherschützer raten, den Antrag an die GEZ sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Radio Lippe bekommt von den Gebühren übrigens keinen Cent.