Die schriftliche Begründung des Detmolder Auschwitz-Urteils liegt vor. Damit bleibt sie im Zeitrahmen, heute verstreicht die gesetzliche Frist. Die Verteidiger des 94-jährigen, ehemaligen Auschwitzwachmanns aus Lage haben Revision eingelegt und jetzt Zeit das Urteil zu studieren. Der angeklagte Lagenser war zu vier Jahren Haft verurteilt worden.