In Detmold muss das Landgericht nächste Woche nochmal einen Fall um eine Beilattacke verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben. Die Karlsruher Richter haben Zweifel, dass die Tat als versuchter Mord bestraft werden kann.
Der 50-jährige Angeklagte war Ende 2017 bei Freunden in Detmold zu Besuch. Bei der Verabschiedung hatte er dann eine Art Beil hervorgezogen und war damit auf den Gastgeber und dessen Frau losgegangen. Beide wurden schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der neue Prozess muss zeigen, ob der Angeklagte wirklich vorhatte, jemanden zu töten, oder ob es bei dem Fall in Anführungsstrichen „nur“ um gefährliche Körperverletzung geht. Dann wäre eine geringere Strafe als die im ersten Prozess verhängten sechs Jahre und neun Monate Haft wahrscheinlich. Zwei Verhandlungstage sind geplant.