Das Landgericht Detmold musste sich noch mal mit einem Mann aus Lage befassen, der einen Bekannten vom Balkon geschmissen hatte. Im ersten Prozess wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil allerdings – im zweiten Anlauf ist die Tat jetzt als gefährliche Körperverletzung durchgegangen.
Der Mann aus Lage ist deshalb zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftstrafe fällt um ein halbes Jahr geringer aus als im ersten Prozess. Das Urteil ist rechtskräftig.
Entscheidend für die Wertung als gefährliche Körperverletzung war, dass der Mann nach dem Angriff noch die Möglichkeit hatte, seinen Bekannten weiter zu attackieren. Das tat er aber nicht. Er rief sogar den Rettungswagen. Das war für das Gericht schließlich ausschlaggebend.