Unfallflüchtige müssen auch einen Teil der für ihre Ergreifung ausgesetzten Belohnung zahlen. Das hat das Lemgoer Amtsgericht entschieden.
Im vergangenen Oktober hatte eine Frau den Zaun eines Lemgoer Ehepaares beschädigt und war abgehauen. Das Paar setzte eine Belohnung von 1.000 Euro aus und kam der Frau dadurch tatsächlich auf die Spur. Die Unfallflüchtige wollte von dieser Belohnung allerdings nur 100 Euro übernehmen. Dagegen zog das Ehepaar vor Gericht. Das entschied, dass die Frau 200 Euro zahlen muss. Die Belohnung müsse angesichts der Schadenshöhe von knapp 800 Euro im Rahmen bleiben, so die Begründung.