Im Oerlinghauser Hauptausschuss geht es heute um die mögliche Beteiligung der Stadt an einer Verfassungsklage. Diese richtet sich gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013.
Dieses Gesetz hatte eine Umverteilung staatlicher Zuschüsse zur Folge. Nutznießer waren vor allem Ballungsräume. Ländliche Städte und Gemeinden müssen mit weniger Geld auskommen. Der Stadt Oerlinghausen gehen nach Angaben der Verwaltung durch das Gemeindefinanzierungsgesetz gut 536.000 Euro an Zuschüssen durch die Lappen. In NRW haben sich schon mehr als 60 Städte und Gemeinden der Verfassungsklage gegen das GFG angeschlossen.