Das Land NRW hat seine Berufung im Verfahren um die Haftbedingungen in der JVA Detmold zurückgezogen. Zwei ehemalige Gefangene hatten gegen die angeblich menschenunwürdige Unterbringung geklagt.
Das Landgericht Detmold hatte den Klägern zunächst Recht gegeben. Die Gefangenen waren in einer gemeinsamen Zelle untergebracht. Darin gab es keine abgetrennte Toilette, sondern nur einen Sichtschutz, auch fehlte eine Entlüftung der Toilette. Das Gericht sah darin die Intimsphäre der Häftlinge verletzt und sprach den Männern Schadensersatz in Höhe von 5000 bzw. 1500 Euro zu. Nach der Rücknahme der Berufung werden diese Urteile nun rechtskräftig. Ilka Märtens für Radio Lippe.