Beim nordrheinwestfälischen Verfassungsgerichtshof ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 eingegangen. Zu den Klägern gehört unter anderem die Stadt Lemgo.
Die Stadt Lemgo sowie gut 60 weitere Städte und Gemeinden sehen sich bei der Verteilung von Steuergeldern benachteiligt. Die Kommunen beklagen, dass durch das Gesetz größere Städte beispielsweise für den Bereich Hartz IV deutlich mehr Geld bekommen als nötig. Bereits Anfang September war schon eine Beschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 eingegangen. Die Termine für beide Verfahren stehen noch nicht fest.