Am NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster geht es heute um den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung. Zusammen mit Augustdorf haben sich 52 Kommunen beschwert, weil das Land die Kosten durch die Inklusion aus ihrer Sicht nicht ausreichend übernimmt. Die Kläger sehen in der aktuellen Regelung einen Verstoß gegen das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung. Sie bemängeln, dass das Land NRW die verfassungsrechtlichen Vorschriften für einen finanziellen Ausgleich der Kosten nicht beachtet habe. Deutschland hatte sich durch das Unterzeichnen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur Inklusion verpflichtet. Der Verfassungsgerichtshof muss nach der Beschwerde erstmal klären, ob die Gemeinden überhaupt klageberechtigt sind.