Ein Blomberger Bestatter muss 7200 Euro Strafe zahlen. Er hatte nach Ansicht des Blomberger Amtsgerichtes absichtlich Urnen vertauscht. TEr wurde darum wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Der Mann hatte laut der Richter absichtlich zwei Urnen vertauscht und zur Vertuschung die Etiketten ausgewechselt. Aufgefallen war das Familienangehörigen eines Verstorbenen. Heute wiederholte ein Sachverständiger noch einmal das schriftliche Ergebnis seines Gutachtens. Demnach sei es nicht möglich, dass die Etiketten durch Sonneneinstrahlung abgelöst wurden. Das hatte der Mann behauptet Auch heute gab der Bestatter noch einmal an, sich nicht erklären zu können, wie es zu der falschen Etikettierung gekommen ist.