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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Betreiberwechsel Fall fürs Landesarbeitsgericht

Der Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Roten Kreuz geht auch im nächsten Jahr weiter. Der Betreiberwechsel in der Oerlinghauser Flüchtlingsunterkunft beschäftigt dann sogar das Landesarbeitsgericht in Hamm. Das Arbeitsgericht in Detmold hatte festgestellt, dass es sich bei der Übernahme durch das DRK um einen Betriebsübergang handelt. Das bedeutet: Die Ex-Mitarbeiter der Unterkunft haben auch trotz Betreiberwechsel ein Recht auf Weiterbeschäftigung – und zwar zu gleichen Konditionen. Das DRK hatte die Beschäftigten des vorherigen Betreibers nämlich rausgeschmissen – und jetzt auch Berufung gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Für eine Ex-Mitarbeiterin bedeutet das, dass sie nun weiter in der Schwebe ist. Sie hatte mit Erfolg gegen ihren Rausschmiss geklagt – so lange es aber keine Entscheidung aus Hamm gibt, kann sie ihre Arbeit in der Unterkunft nicht wieder aufnehmen.