Das Detmolder Landgericht hat heute in einem Fall die Kronzeugenregelung angewandt. Ein 31jähriger Drogendealer hat seine Hintermänner verraten und ist dafür mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon gekommen.
Der Angeklagte hatte in gut 20 Fällen mit Marihuana und Amphetamin gehandelt. Um einer Gefängnisstrafe zu entgehen, verriet er zweit „dicke Fische“, wie Richter Michael Reineke im Radio Lippe-Gespräch sagte. Beide sind bereits festgenommen worden. Bei einem fand man zehn Kilogramm Amphetamin. Außerdem hat die Polizei Hinweise auf zwei Drogen-Labore in OWL und Umgebung. Die Kronzeugenregelung kommt selten zur Anwendung.