Das Landgericht Detmold hat zwei Drogendealer aus Extertal zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Polizei hatte die beiden Männer extra observiert und ihre Telefone abgehört. Von den ursprünglich angeklagten Taten waren am Ende des Prozesses aber nicht mehr viele übrig.
In der Anklageschrift war von mehrfachem Cannabis- und Amphetamin-Verkauf die Rede. Neun Taten waren aufgezählt. Am Ende sind die beiden Männer jeweils wegen Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem Fall verurteilt worden. Einer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, einer zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Die Anklage warf einem der Männer auch vor, beim Dealen bewaffnet gewesen zu sein. So etwas bedeutet bei einer Verurteilung eine höhere Strafe. Aber auch das konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden.