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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Bewährungsstrafe wegen Druckergebühren

Das Amtsgericht Lemgo hat einen Ex-Mitarbeiter der Hochschule OWL zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 66-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts fast 26.000 Euro an Druckergebühren in die eigene Tasche gewirtschaftet. Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung lautet das Urteil. Außerdem muss der 66-Jährige im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Schaden aufkommen. Der Mann war für das Kassieren der Druckergebühren in der Hochschule zuständig und sollte die Einnahmen an eine zentrale Kasse weitergeben. Das Geld kam aber nicht an. Die Vorfälle spielten sich in den Jahren 2008 bis 2012 ab und sind erst viel später aufgefallen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Ob er das Urteil akzeptiert, ist noch offen.