Das Detmolder Amtsgericht hat eine Frau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zur einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Lagenserin hatte ihren Schäferhundwelpen ausgesetzt.
Eine Walkerin hatte das Tier halb verhungert im Wald gefunden und ins Tierheim gebracht. Die Besitzerin sagte aus, dass sie ihren Hund, als er beim Spazierengehen im Wald ausgebüxt war, einfach laufen lassen hat. Grund zu diesem Entschluss war, dass das Tier ein Hüftleiden hatte und nicht mehr, wie von Frauchen gewünscht, spielen konnte. Der Hund wäre ohne die Hilfe der Walkerein sehr wahrscheinlich verhungert. Die Besitzerin darf laut Urteil die nächsten 2 Jahre keine Hunde mehr halten