Asylbewerber müssen die Nutzung des ÖPNV genauso bezahlen wie alle anderen auch. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bezirksregierung Detmold auf anders lautende Medienberichte.
Darin war der Eindruck entstanden, dass Asylsuchende grundsätzlich kostenlos fahren dürften und dass das auch für Hartz IV-Empfänger gilt. Die Behörde macht aber deutlich, dass das nicht zutrifft. Jeder brauche einen gültigen Fahrausweis. Es könne nur sein, dass teilweise Flüchtlingsunterkünfte die Busfahrten beispielsweise zum Arzt bezahlten. Spezielle Regelungen für Asylbewerber gebe es nicht. Einzig Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis haben grundsätzlich im ÖPNV freie Fahrt.