Noch im Dezember steht in Lemgo ein Polizist vor Gericht. Der Bielefelder Beamte war mit einem Ferrari auf der Ostwestfalenstraße an der Auffahrt zur A2 geblitzt worden, laut Anklage war er fast 30 km/h zu schnell und hatte ein Handy am Ohr.
In seiner Erklärung ans Gericht behauptete der Beamte, er wäre zuvor von einem BMW-Fahrer bedrängt worden. Er habe den auffälligen Autofahrer dann in der Annahme verfolgt, er sei betrunken. Mit dem Handy hätte er einen Kollegen der Heimatwache informieren wollen. Das Lemgoer Amtsgericht muss nun klären, ob die Verfolgung vermeintlicher Straftaten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Polizisten als Entschuldigung gilt oder nicht.