Er muss seine Strafe bis zum letzten Tag absitzen. Das Landgericht Detmold hat die vorzeitige Freilassung eines wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten Augustdorfers abgelehnt.
Der Grund liegt nach Medienberichten darin, dass der Mann den Ort nicht Preis gibt, wo er die Leiche seiner getöteten Frau verscharrt hat. Die Tat passierte vor 9 Jahren. Weil die genauen Umstände des Todes der schwangeren 22jährigen nicht zu klären waren, konnte das Gericht den Augustdorfer nicht wegen Mordes oder Totschlag verurteilen. Die Justiz ist aber überzeugt davon, dass der Mann seine Frau kurz nach der Hochzeit umgebracht und wahrscheinlich in der Senne verscharrt hat. Berry Vitusek, Radio Lippe.