Einen tierischen Streit hat das Landgericht Detmold beendet. Der Betreiber einer Hundeschule in Lage muss Schadenersatz an einen Kunden zahlen, weil sich die beiden Hunde der Männer ins Gehege gekommen waren.
Der Mischlingshund des Schulchefs hatte den Mops-Welpen des Kunden und Klägers gebissen und schwer verletzt, weil der Mops den Mischling angesprungen hatte. Nach einer Klage sprach das Amtsgericht Detmold dem Kläger Tierarztkosten von mehr als 900 Euro zu. Der Beklagte legte Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahlung auf die Hälfte der Kosten, denn: Dass im Rahmen der Schulung Tiere aneinandergeraten, könne nie vollständig ausgeschlossen werden.