Das Waffenrecht im Kreis Lippe wird verschärft. Der Umgang mit Druckluftwaffen ist durch eine Gesetzesänderung teilweise neu geregelt.
Beispielsweise müssen spätestens heute die sogenannten LEP- Waffen angemeldet werden. Das sind unter anderem Druckluftpistolen- und Gewehre, die auch relativ leicht wieder in „scharfe Waffen" zurückgebaut werden könnten. Besitzer dieser Waffen müssen jetzt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte stellen. Wer diese Erlaubnis nicht hat, macht sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar. Frank Schröder Radio Lippe