Mehr als vier Monate lang hatte die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in Blomberg einer dreiköpfigen Familie aus Armenien Kirchenasyl gewährt. Ein offizieller Asylantrag der Familie ist vom Bundesflüchtlingsamt abgelehnt worden – dagegen ging die Familie vor Gericht und bekam jetzt Recht.
Die Familie war über Tschechien nach Deutschland gekommen und hätte nach Willen des Bundesflüchtlingsamtes auch dorthin zurück abgeschoben werden sollen. Weil das Kind der Familie aber schwer krank ist und die Kirchengemeinde in Blomberg davon ausging, dass das Kind nach der Abschiebung nicht ausreichend medizinisch versorgt wird, entschied sie sich aus humanitären Gründen für Kirchenasyl. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Ablehnung nicht rechtens war. Heißt: Die Familie wohnt jetzt erst mal wieder in einer Flüchtlingsunterkunft und bekommt ein Asylverfahren in Deutschland.