Ab Mittwoch sind im Kreis Lippe wieder Silvesterkracher zu haben. Die Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold weist deshalb auf bestimmte Regeln zum Verkauf des Feuerwerks hin.
Kracher der Kategorie 1 dürfen demnach das ganze Jahr über an Kinder ab 12 Jahren verkauft werden. Komplett anders sieht das bei Böllern der Kategorie 2 aus. Sie sind nur vom 29. bis zum 31.12. zu haben und dann auch nur von Erwachsenen. Die Kategorie lässt sich am CE-Prüfzeichen auf dem Feuerwerk erkennen. Geschäfte, die Feuerwerk verkaufen, müssen dieses bei der Bezirksregierung anmelden.