Am Reformationstag dürfen Geschäfte für fünf Stunden Brötchen, Blumen oder Zeitungen verkaufen. Das hat die Detmolder Bezirksregierung jetzt für den 31. Oktober bekannt gegeben. Die NRW-Landesregierung hatte den 500. Reformationstag in diesem Jahr zu einem Feiertag erklärt. Damit gelte die Regelung des Landesladenöffnungsgesetzes. Demnach dürfen nur Geschäfte öffnen, deren Kernsortiment die Bereiche Blumen, Brötchen und Zeitschriften umfasst.