Der Verein „Mehr Demokratie NRW“ sieht die Hürden für das Bürgerbegehren gegen die Schließung der Grundschule Blomberg Istrup als zu hoch an. Stein des Anstoßes ist der geforderte Kostendeckungsvorschlag.
Diesen müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens laut Gemeindeordnung vorlegen, um zu beweisen, dass ihr Anliegen keine Einsparungen verhindert oder gar höhere Kosten zur Folge hätte. Problematisch findet der Verein, dass die Verwaltung diese eventuellen Mehrkosten selbst berechnet. Somit werde es für die Initiatoren sehr schwer, einen Kostendeckungsvorschlag zu erarbeiten, der als zulässig angesehen wird. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Istruper Begehrens ist noch nicht gefallen.