Die Messerattacke eines Mannes auf seine Lebensgefährtin vor fast zwei Jahren in Detmold-Pivitsheide bleibt ein Mord. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen das lebenslange Urteil verworfen.
Der damals 38-Jährige hatte seine Freundin aus Eifersucht vor den Augen des gemeinsamen, dreijährigen Kindes getötet. "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben" zitierte die beste Freundin des Opfers den Angeklagten vor gut einem Jahr im Zuge des Prozesses. Der Bundesgerichtshof hat die Revision jetzt als unbegründet verworfen, weil die Prüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe. Damit steht die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gegen den Messerstecher.